Kroatisches Erbrecht beachten

 

Gesetzliche Erben in Kroatien

In Kroatien gibt es ebenso wie in Deutschland gesetzliche Erbfolgeordnung. Die gesetzlichen Erben können sich insoweit auf das Erbrecht und dessen Ordnungen berufen. Im kroatischen Erbgesetz sind vier Erbfolge Ordnungen vorgesehen. Rein hypothetisch können jedoch unbegrenzte Ordnungen bestehen.

Falls man eine Immobilie in Kroatien erbt, sollte man die Regelungen des kroatischen Erbrechts nicht außer Acht lassen. Bevor man umfangreiche Sanierungen, wie Wände einreißen, Bad erneuern oder Beton sanieren, beginnt und das Haus in Besitz nimmt, sollten alle Formalitäten klar geregelt sein.

Die Erbfolge Ordnungen im kroatischen Erbrecht
Zur ersten Erbfolgeordnung gehören die Abkommen und auch das Adoptivkind und deren Nachkommen. Hierzu zählen auch der Ehegatte oder ein außer ehelicher Lebenspartner des Erblassers. Wer zur ersten Erbfolgeordnung zählt muss den Nachlass zu gleichen Anteilen mit den anderen teilen.

Zur zweiten Erbfolgeordnung gehören der Ehegatte bzw. außereheliche Lebenspartner dann, wenn ein Erblasser keine Kinder hatte. Ebenfalls gehören die Eltern und Geschwister mitsamt Nachkommen in diese zweite Ordnung.

Diese Ordnung teilt den Nachlass in der Form, dass 50 % die Eltern des Erblasser erhalten und die anderen 50 % dem Ehegatten zustehen. Nur im Falle, dass beide vorverstorben sind, erhält der Witwer/die Witwe das ganze Erbe.

Die dritte und alle weiteren Erbfolgeordnungen betreffen die älteren Vorfahren wie Großväter und Großmütter und Urgroßväter und Urgroßmütter.

Das Testament gilt auch in Kroatien als der letzte Wille, wodurch ein Erblasser über seinen Nachlass in den so genannten Verfügungen von Todes wegen verfügt. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.